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Terms and Condition I Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedinung Use-Case Einreicher und Voter

 

1. Veranstalter, Gegenstand des Wettbewerbs

Veranstalter des Wettbewerbs ist die The LBMA Services unter der Schirmherrschaft der Location Based Marekting Association e.V.. Die Teilnahme  ist an eine Einreichungsgebühr gebunden. Aus der Teilnahme am Wettbewerb entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Auszeichnung eines Beitrags mit dem Preis und auf Auszahlung eines Preisgeldes. Über die Gewinner in den einzelnen Kategorien entscheiden die Voting-Ergebnisse aus dem Online-Voting und die Jury-Bewertungen des Veranstalters.

2. Berechtigung zu Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Einzelpersonen sowie Gruppen und/oder vertretungsberechtigte Personen von Institutionen bzw. Initiativen und Projekten, die einen Retail Case vorweisen können.

3. Anmeldung

Die Anmeldung für die Teilnahme am Best Retail Cases Award erfolgt durch die Nominierung der Cases über das Dashboard auf der Webseite des Veranstalters.  Die Casenominierung erfolgt ausschließlich über das Dashboard. Nur registrierte Nutzer mit einem kostenpflichtigen Unternehmensprofil können Cases einreichen.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Registrierung, Anmeldung und der Nominierung der Cases einverstanden, dass die eingereichten Innovationen und Unterlagen durch den Veranstalter zur Präsentation, Bewerbung und Dokumentation uneingeschränkt in print- und online-Medien verwendet werden dürfen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter entsprechende kostenlose Nutzungsrechte ein.

Die Teilnahme am Best Retail Cases Award ist kostenpflichtig. Die Einreichungskosten werden bei der Buchung ausgewiesen und sind zzgl. MwSt. Die Teilnahmegebühr wird bei Einreichung über das Dashboard erhoben. Die Kosten, die aus den Nutzungsrechten entstehen, einschließlich der Bereitstellung von Werbematerialien, werden nach der Verleihung erhoben, wie in Punkt 6.a. beschrieben.

4. Zulassung von Anmeldungen, Nominierung der Cases, Ausschlussfrist

Bei erfolgreicher Anmeldung und Nominierung von den Cases werden diese auf der Webseite des Veranstalters und in weiteren Medien veröffentlicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit der Inhalte zu den nominierten Cases zeichnet ausschließlich der Anmelder verantwortlich. Inhaltliche Textkorrekturen, Nachbearbeitung von Bildern, etc. durch den Veranstalter können zum Zweck der Anpassung erfolgen. Alle zugelassenen Nominierungen werden für den Best Retail Cases Award nominiert. Die Nominierten erhalten nach der Zulassung Werbematerial vom Veranstalter zur uneingeschränkten Verwendung für ihre Marketing-Zwecke. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, Anmeldungen und Nominierungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder Änderungen zu verlangen.

Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb wird auf der Webseite verkündet. Beiträge, die in irgendeiner Weise gegen die Wettbewerbsbestimmungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

5. Voting und Award-Gewinner

Durch die Teilnahme am Voting stimmt der Teilnehmer zu, dass die The LBMA Services seine angegebenen Daten verwenden darf, um ihn über den aktuellen Award und zukünftige Best Retail Cases zu informieren. Den Partnern und Sponsoren ist es gestattet, die Daten für eine einmalige Ansprache zu verwenden. Der Verwendung der Daten zu Werbezwecken kann widersprochen werden.

Am Voting teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist untersagt.

Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder bereits ausgelieferte oder -bezahlte Gewinne zurückgefordert werden.

Über die Gewinner in den einzelnen Kategorien entscheiden die Voting-Ergebnisse aus der Online-Abstimmung und die Jury-Bewertungen.

6. Nutzungsrechte

Mit der Einreichung eines Best Retail Cases erfolgt seitens der Teilnehmenden das Einverständnis zur Begutachtung und Bewertung der eingereichten Beiträge durch die Jury. Im Falle einer Nominierung räumen die Wettbewerbsteilnehmer den Veranstaltern das zeitlich unbefristete Recht ein, den Beitrag in jedweder Form für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, wie z. B. die Erstellung von Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen auf Websites und in sozialen Netzwerken etc. und diese auf internen und externen Webseiten und in Print-Publikationen und jeglichen anderen Medien zu veröffentlichen.

6.a. Nutzungsrechte bei Siegelvergabe

Gleichzeitig erhalten die gewinnenden Teilnehmenden, das Nutzungsrecht, ein Siegel in physischer und digitaler Form, eine Urkunde, Videomaterial sowie eine Bewertungstabelle. Für die Bereitstellung des Siegels, des Logos geltend für die Nutzung beider Einreicherparteien (Anbieter und Kunde) sowie die Erstellung von Video- und Werbematerial für die Veröffentlichungen wird eine einmalige Aufwandsgebühr von 300 bis 450 EUR erhoben. Diese wird per Rechnung an die Datenadresse der Einreicher versendet.

7. Urheberrechts- und sonstige Rechtsverpflichtungen

Es können nur Beiträge berücksichtigt werden, die keine Rechte Dritter (z.B. Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen.

Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen, die sonstige gesetzeswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische und/oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende oder sonstige unerwünschte Handlungen darstellen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert der/die Teilnehmende gegenüber dem Veranstalter, dass ihm/ihr keine Rechtsansprüche von Dritten an den eingereichten Beiträgen bekannt sind.

8. Haftungsfreistellung

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die The LBMA Services von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf der Nutzung seiner/ihrer der Wettbewerbsbeiträge beruhen, sofern Dritte geltend machen, die Beiträge verletzten ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte. Insbesondere stellt der/die Teilnehmer/in die RetailTour Global von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.

9. Sonstiges

Die Veranstalter behalten sich Änderungen an den Wettbewerbsbedingungen vor. Die Information über etwaige Änderungen erfolgt an dieser und/oder anderer geeigneter Stelle.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte die Servicegesellschaft des Verbandes an:

The LBMA Services by 11 Prozent Communication
Servicegesellschaft der

Location Based Marekting Association e.V. (LBMA)
St. Paul 15, 85435 Erding
Germany

submit@bestretailcases.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen [Einsetzen: DemoShop e.K., Inhaber: Max Muster Demostraße 1, 12345 Demostadt] (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.4 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt zwei Tage.

3.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.5 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.

5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

8.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.

8.4 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.

8.5 Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.

8.6 Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.

9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

10.3 Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

11.2 Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

11.3. Vertragssprache ist deutsch.

AGB für Kommunikation, Anzeigen/Advertorials, Banner und andere Werbemittel

1. Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die generellen, gegenseitigen Vertrags- und Verhaltenspflichten zwischen der Publikation Best Retail Cases  und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Best Retail Cases und dem Auftraggeber, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Vermarktung und/oder Auslieferung von Werbemitteln stehen, gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Best Retail Cases und die Mediadaten in der jeweils geltenden Fassung. Dem Kunden ist bekannt, dass die jeweils geltende Preisliste und die Mediadaten unter www.gfm-nachrichten.de/mediadaten.html im Internet einsehbar sind.

2. Allgemeines

2.1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung,  es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

2.2. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages des Kunden geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3. GFM Nachrichten behält sich vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Kunden, die von den Änderungen wegen noch laufender aktueller Aufträge betroffen sind, werden per E-Mail über Änderungen an den Geschäftsbedingungen informiert. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Information den Änderungen widerspricht. GFM Nachrichten wird in der E-Mail gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Frist hinweisen. Widerspricht ein Kunde den Änderungen an den Geschäftsbedingungen, hat die Best Retail Cases unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen und zu beenden.

3. Allgemeine Veröffentlichungen

3.1. Der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner kommt erst mit Bestätigung des Kunden und der Publikation GFM Nachrichten zustande. Die Bestätigung erfolgt in Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail).

3.2. Kommunikation / Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres unaufgefordert nach Vertragsabschluss bei der Publikation abzurufen.

3.3. Best Retail Casesn bietet den Kunden auch Sonder-Werbeformen (z.B. Medienpartnerschaften) nach freiem Ermessen an.

3.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet sich, nur Kommunikation/ Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder missbräuchliche Inhalte enthalten. Missbräuchliche Inhalte sind insbesondere:

  • die Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger, diffamierender, eindeutig pornografischer oder sonstiger anstößiger Inhalte
  • die Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung von Personen
  • die Nutzung/Vervielfältigung/Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschütztem Material
  • die Veröffentlichung von sonstigen rechtswidrigen Inhalten
  • Inhalte, die gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Markengesetz (MarkenG) oder sonstige Werberichtlinien verstoßen.

Der Verlag behält sich vor, Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen missbräuchliche Inhalte, Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Die Vertragskündigung oder die Ablehnung einer Kommunikation/ Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner nach wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3.5.1. Der Kunde stellt die GFM Nachrichten und 11 Prozent Communication von allen Verpflichtungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Markenrechten, übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte Dritter ergeben können, frei. Dies beinhaltet auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung inkl. entstandener Rechtsanwaltskosten.

3.5.2. Der Kunde sichert zu, dass er über die für die Erbringung der Leistungen von Best Retail Cases erforderlichen Nutzungs-und Verwertungsrechte an den Werbemitteln verfügt.

3.5.3. Entspricht die Veröffentlichung des Auftrages nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber Anspruch auf einen einwandfreien Ersatz oder ggf. Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrages beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht mangelfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Anzeigenauftrages.

3.5.4. Reklamationen müssen binnen zwei Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel; diese müssen binnen zwei Monaten geltend gemacht werden.

3.5.5. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

4. Veröffentlichungen Print

4.1. Aufträge, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen abgestimmt und die Informationen müssen rechtzeitig bei den Best Retail Cases vor Anzeigenschluss eingehen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

4.2. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigen und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

4.3. Redaktionsbeiträge werden ggf. mit dem Wort „Advertorial“ gekennzeichnet. Ein Advertorial ist ein redaktioneller Beitrag, der auf Grundlageninformationen des Auftraggebers beruht und von der Redaktion angepasst, geschrieben und gelayoutet wird. Das Ergebnis wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die rechtzeitige Lieferung des Text, Bildmaterialien in einwandfreier Druckqualität ist der Auftraggeber verantwortlich.

4.4. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

4.5. Best Retail Cases trägt keine Gewähr für die Störungen in der Auslieferung/ Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Störung in Kommunikationsnetzen Dritter verursacht wurden und nicht vonBest Retail Cases zu vertreten sind.

5. Veröffentlichungen Website und Newsletter

5.1. Banner/Textanzeigen, die nur für einen bestimmten Zeitraum veröffentlicht werden sollen, müssen abgestimmt und die Informationen rechtzeitig bei den Best Retail Cases eingegangen sein.

5.2. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigen und einwandfreier Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.3. Redaktionsbeiträge werden ggf. mit dem Wort „Advertorial“ gekennzeichnet. Ein Advertorial ist ein redaktioneller Beitrag, der auf Grundlageninformationen des Auftraggebers beruht und von der Redaktion angepasst, geschrieben und gelayoutet wird. Das Ergebnis wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die rechtzeitige Lieferung des Text, Bildmaterialien in einwandfreier Qualität ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.4. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

5.5. Best Retail Cases trägt keine Gewähr für die Störungen in der Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Störung im Web verursacht wurden und nicht von GFM Nachrichten zu vertreten sind.

6. Vergütung

6.1. Die Vergütung der von Best Retail Cases erbrachten Leistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage vor Veröffentlichung der Kommunikation/Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner übersandt. Die Rechnung ist vor Erfüllung des Auftrags innerhalb der angegeben Frist auf der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

6.2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

7. Haftung

7.1. Best Retail Cases haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Best Retail Cases verursachten Schäden unbeschränkt.

7.2. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8. Kündigung

8.1. Die vereinbarte Laufzeit wird im Vertrag festgeschrieben.

8.2. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

8.4. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Best Retail Cases insbesondere in jedem Fall vor, indem

  • der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht.
  • der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf GFM Nachrichten jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen.

8.5. Der Kunde kann Aufträge, bei denen Best Retail Cases noch nicht mit der Erbringung von Leistungen begonnen hat, stornieren. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes erhoben, die mit Rechnungsstellung fällig wird.

9. Schlussbestimmung

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

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